
Thomas Roß | KI-Architekt | ISO 42001 (TÜV)
Externer KI-Beauftragter
KI sicher betreiben: Risiken bewerten, Regeln einhalten
Ich übernehme bei euch die Rolle des externen KI-Beauftragten, so wie ihr sie vom Datenschutzbeauftragten kennt. Wenn KI bei euch läuft, bewerte ich neue Anwendungen und ihre Risiken, halte eure Regeln aktuell und berichte der Geschäftsführung jedes Quartal. Grundlage ist ISO 42001, der internationale Standard für den Betrieb von KI. Dafür bin ich TÜV-zertifiziert.
Das mache ich für euch
- KI-Einsatz prüfen. Zum Start nehme ich auf, welche KI-Tools und Aufgaben bei euch laufen, welche Daten hineindürfen und wo Risiken liegen.
- Neue KI-Anwendungen bewerten. Bevor eine Aufgabe neu mit KI erledigt wird, bewerte ich Zweck, Daten, Anbieter und Risiko und gebe meine Empfehlung. Die Entscheidung bleibt bei euch.
- Anbieter und Verträge klären. Vor jedem Vertrag mit einem KI-Anbieter kläre ich, wo eure Daten verarbeitet werden und was im Vertrag stehen muss.
- Regeln aktuell halten. Eure KI-Richtlinie und die Regeln im Tool passe ich an, wenn sich Recht, Tools oder Aufgaben ändern.
- Ansprechpartner sein. Eure Mitarbeitenden stellen ihre KI-Fragen mir, per Teams oder im monatlichen Termin.
- Berichten. Jedes Quartal bekommt eure Geschäftsführung einen Bericht: wie viele Mitarbeitende mit KI arbeiten, welche Agenten und Workflows laufen, wo ihr bei Compliance und Sicherheit steht und was zu entscheiden ist.
Warum ein KI-Beauftragter

Gesetze einhalten
Wer KI einsetzt, muss nach EU-KI-Verordnung für Kompetenz sorgen (Art. 4), KI-Inhalte kennzeichnen (Art. 50) und Hochrisiko-Systeme überwachen (Art. 26). Die DSGVO verlangt bei personenbezogenen Daten eine Folgenabschätzung (Art. 35). Ich sorge dafür, dass das bei jeder KI-Anwendung passiert.

Vertrauen aufbauen
Kunden fragen in Audits, Zertifizierer bei ISO 42001, Inspektoren bei GMP und MDR. Wer die Antwort parat hat, bekommt den Auftrag und besteht die Prüfung.

Risiken begrenzen
Keine Kundendaten beim falschen Anbieter, kein KI-Text ohne Kennzeichnung, keine Entscheidung über Menschen ohne Prüfung. Jede neue KI-Anwendung ist bewertet, bevor sie läuft.
Passend zu eurer Größe
Die Leistung ist für alle gleich. Die monatliche Pauschale richtet sich nach der Zahl eurer KI-Arbeitsplätze, also der Lizenzen für Copilot, Langdock oder andere KI-Tools. Wächst euer KI-Einsatz, wechselt ihr zum Quartalsbeginn in die nächste Größe.

Mandat anfragen
Externer KI-Beauftragter
Häufige Fragen
Muss ich einen KI-Beauftragten haben?
Nein. Die EU-KI-Verordnung verlangt von Betreibern aber Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4), Transparenz (Art. 50) und bei Hochrisiko-Systemen Überwachung und Meldungen (Art. 26). ISO 42001 verlangt klare Rollen (Kapitel 5.3). Irgendwer muss das tragen. Das Mandat bündelt es bei einer Person.
Was ist der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte schaut auf personenbezogene Daten (Art. 37 bis 39 DSGVO). Ich schaue auf das KI-System als Ganzes: Zweck, Risiko, Anbieter, Qualität der Ergebnisse, Können der Nutzer. Bei personenbezogenen Daten übergebe ich an ihn. In beiden Fällen entscheidet eure Geschäftsführung.
Wie viel Arbeit macht das Mandat bei euch?
Ihr benennt eine Ansprechperson und eine Vertretung, meldet neue KI-Anwendungen vor dem Einsatz und entscheidet über meine Empfehlungen. Den Rest übernehme ich.


So arbeite ich
Damit KI bei euch läuft
Meine Beratung endet, wenn KI bei euch im Alltag läuft. Als euer KI-Beauftragter bleibe ich: Ich prüfe neue KI-Anwendungen, halte die Regeln aktuell und berichte der Geschäftsführung. Die Entscheidung bleibt bei euch.
Das Ergebnis: Die Geschäftsführung weiß, was KI bringt. Die IT weiß, was sie braucht. Die Fachbereiche arbeiten mit KI und entwickeln sie selbst weiter.
Ich bin Thomas Roß, KI-Architekt für den Mittelstand. TÜV-zertifiziert nach ISO 42001. Unabhängig von KI-Anbietern: Ihr bekommt das KI-Tool, das zu euch passt.